Häufig gestellte Fragen
Immobilien kaufen
Der Gesetzgeber hat hierzu folgende einfache Regelung getroffen: Sobald zwischen Anschaffung und Verkauf einer Immobilie ein Zeitraum von mindestens 10 Jahren vergangen ist, bleibt der erzielte Verkaufserlös von der Besteuerung befreit
Diese Frist wird auch als Zehn-Jahres-Frist bezeichnet. Wenn das Grundstück zehn Jahre nach dem Kauf veräußert wird, entfällt die Besteuerung der Einnahmen. Sie sollten also zehn Jahre mit dem Verkauf einer Immobilie oder eines Grundstücks warten.
Als gewerblich wird Grundstückshandel vom Finanzamt bewertet, wenn mehr als drei Immobilien innerhalb von etwa fünf Jahren nach der Anschaffung veräußert werden.
Für seine Dienstleistung erhält der Makler in der Regel 3 bis 8 Prozent des Kaufpreises plus Mehrwertsteuer.
Beispiel: 3% von 250.000 Euro
- 250.000 / 100 * 3 = 7.500
zzgl. 16% Mehrwertsteuer
- 7.500 Euro * 0,16 = 1.200 Euro
Maklerprovision = 8.700,00 Euro