Immobilien mieten

Sie sind auf der suche nach einer Mietwohnung?

Oder möchten Sie ein Haus mieten? Gar kein Problem. Unser Team qualifizierter Mitarbeiter ist seit 1991 auf dem Immobilienmarkt tätig. Wir haben uns auf den Ankauf von Wohn- und Geschäftshäusern in innerstädtischen und ländlichen Lagen spezialisiert.

    Objektbeschreibung



     

    Kontaktdaten



    *Dies ist ein Pflichtfeld

    HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

    Haus, Wohnung oder Stellplatz mieten

    Um als Wohnung im Sinne des Gesetzes zu gelten müssen fernerhin Dusche oder Bad und eine Toilette vorhanden sein. Eine letzte Anforderung ist, dass die Wohnfläche größer als 23 Quadratmeter ist.

    Unter Nebenräumen versteht man u. a. Keller, Trockenböden, Waschküche oder Stellplätze. Einen Anspruch auf solche Nebenräume, sofern sich diese nicht in der Wohnung befinden, hat der Mieter nur dann, wenn diese Räume mietvertraglich genannt sind.

    Zur Wohnfläche gehören alle Wohn- und Schlafzimmer sowie Bäder, Küchen, Flure und Abstellräume. Auch Wintergärten, Fitnessräume, Saunen oder Innenpools zählen zur Wohnfläche, wenn die Räume nach allen Seiten geschlossen und beheizt sind.

    Nach Paragraph 4 Nr. 4 WoFIV dürfen die Grundflächen von „Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte in die Berechnung der Wohnfläche einfließen.

    Eine 1-Raum-Wohnung verfügt zusätzlich zum Flur, Badezimmer und einer separaten Küche oder Küchenzeile über einen abgetrennten Raum, den man individuell nutzen kann, z. B. Wohn-, Schlaf-, Kinder- oder Arbeitszimmer.

    In der im März 1951 eingeführten und 1983 zurückgezogenen „DIN 283 – Blatt 1 – Wohnungen“ hatten „vollwertige Wohnräume“ mindestens 10 Quadratmeter und „halbe Zimmer“ 6 bis 10 Quadratmeter sowie eine Mindestbreite von 2,10 Metern über 2/3 der Grundfläche.