Energieausweis beim Immobilienverkauf sowie bei der Vermietung wird zur Pflicht
Seit 2014 ist der Energieausweis beim Immobilienverkauf sowie bei der Vermietung Pflicht. Und seit Mai 2015 gibt es keine Übergangsfrist mehr: Verstößt ein Eigentümer gegen die gesetzlichen Regelungen, drohen empfindliche Strafen.