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Mietpreisbremse in Rostock

In Rostock und Greifswald unterliegen ab 1.Oktober 2018 die Mieten bei neu abgeschlossenen Mietverträgen einer Beschränkung. Die Miethöhe bei Mietbeginn darf dann nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

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